Humboldt-Universität zu Berlin - Forschungsinstitut für Bank- und Kapitalmarktrecht

Über das Institut

Forschungsinstitut für Bank- und Kapitalmarktrecht

1. Rechtliche Stellung und Organisation

Das Institut für Bank- und Kapitalmarktrecht wurde zu Beginn des Jahres 1994 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Organisatorisch handelt es sich um eine auf Empfehlung des Senators für Wissenschaft und Forschung und des Senators für Wirtschaft und Technologie gebildete Forschungsstelle an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, die nicht den §§ 83, 85 Berliner Hochschulgesetz unterfällt. Dem Institut werden Räumlichkeiten sowie begrenzte laufende Mittel durch die Humboldt-Universität zur Verfügung gestellt; im übrigen erfolgt die Finanzierung durch die regionale Kreditwirtschaft und überregionale Institutionen. Das Institut wird von einem geschäftsführenden Direktor geleitet.

2. Aufgaben und Zielsetzung

Das Institut dient der Forschung und Weiterbildung auf den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts einschließlich der Nachbardisziplinen, insbesondere der Unternehmensfinanzierung und Bankbetriebslehre. Das Bankrecht umfasst auf seinem privatrechtlichen Sektor die klassischen Formen der Bankgeschäfte, die Banknebengeschäfte, den Zahlungsverkehr und das Verhältnis der Kreditinstitute zu ihren Kunden, auf öffentlich-rechtlichem Gebiet die Bankenaufsicht, die in den letzten Jahren immer stärker durch Richtlinien und Einflüsse der EU geprägt wurde, und das Zentralbankwesen. Das Kapitalmarktrecht konzentriert sich auf Rechtsfragen der Finanzierung der Wirtschaftsunternehmen und reicht von der Übernahme von Unternehmen, der Emission von Eigenkapital und der Kreierung neuer Finanzierungsformen bis zum Schutz der Investoren und dem Recht der Kapitalmarktinstitutionen.

Das Institut bemüht sich in diesem Rahmen um eine fächerübergreifende Kooperation innerhalb und außerhalb der Humboldt-Universität und unterstützt die Zusammenarbeit aller mit den genannten Materien befassten Disziplinen.